Kassenerstattung nach §20 SGB V
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen unsere
Präventionsangebote zu mindestens 80% der jeweiligen Kursgebühr bis zu einer
maximalen Obergrenze von 75€ je Versicherter
pro Kalenderjahr.
Dabei werden Präventionsangebote aus
den einzelnen Bereichen
Bewegung (Herz-Kreislauf-Training,
Muskel-Skelett-System)
Entspannung
Ernährung
Suchtmittelprävention
eigenständig
und unabhängig voneinander bezuschusst.
Die Bezuschussung von
Ernährungs-Einzelberatungen liegen i.d.R. bei 80% für bis zu 3 Beratungen.
Grundlage der Bezuschussung bildet der §20SGB V /"Prävention und
Selbsthilfe". Der Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
erfährt hier zusätzlich Bedeutung und wird von den Kassen ausdrücklich
unterstützt.
Alle unsere Kursleiter verfügen über die
entsprechenden Qualitätskriterien und sind von den gesetzlichen Krankenkassen
anerkannt.
fit-at-work.com empfiehlt folgende
Seiten zur weiteren Lektüre:
Sozialgesetzbuch V §20
Prävention und Selbsthilfe mehr
Leitfaden
Prävention(2.
korrigierte Auflage vom 15. Juni
2006)
Gemeinsame und
einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen
zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom
10. Februar 2006 mehr