Kassenerstattung nach §20 SGB V

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen unsere Präventionsangebote zu mindestens 80% der jeweiligen Kursgebühr bis zu einer maximalen Obergrenze von 75€ je Versicherter pro Kalenderjahr.

Dabei werden Präventionsangebote aus den einzelnen Bereichen
Bewegung (Herz-Kreislauf-Training, Muskel-Skelett-System)
Entspannung
Ernährung
Suchtmittelprävention
eigenständig und unabhängig voneinander bezuschusst.

Die Bezuschussung von Ernährungs-Einzelberatungen liegen i.d.R. bei 80% für bis zu 3 Beratungen.


Grundlage der Bezuschussung bildet der §20SGB V /"Prävention und Selbsthilfe". Der Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz erfährt hier zusätzlich Bedeutung und wird von den Kassen ausdrücklich unterstützt.

Alle unsere Kursleiter verfügen über die entsprechenden Qualitätskriterien und sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.

fit-at-work.com empfiehlt folgende Seiten zur weiteren Lektüre:

Sozialgesetzbuch V §20 Prävention und Selbsthilfe mehr

Leitfaden Prävention(2. korrigierte Auflage vom 15. Juni 2006)
Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006
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